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Die Virtualität bleibt auch künftig bestehen
HAUPTVERSAMMLUNGEN Die diesjährige HV-Saison befindet sich auf der Zielgeraden: Mehr als 90 % der Prime-Standard-Emittenten haben ihre Aktionärstreffen bereits abgehalten. Zeit für eine Bilanz: Welche Formate dominieren – und warum?
von Knut Wichering, Niederlassungsleiter der EQS Group in Hamburg
Virtuell, vor Ort oder eine Kombination aus beidem? Auch drei Jahre nachdem das Aktiengesetz die Tür für virtuelle Hauptversammlungen geöffnet hat, wird die Formatfrage lebhaft diskutiert.
Dabei zeigt unsere Auswertung der Termine und Einladungen von 269 Emittenten (alle Zahlen: Stand: 8. Juli) des Prime Standards: Sowohl Präsenz- (152) als auch virtuelle Hauptversammlungen (106) sind weiterhin stark vertreten. Nur das hybride Modell, bei dem die Aktionäre zwischen physischer und virtueller Teilnahme wählen können, findet hierzulande nach wie vor kaum Anwendung und wurde lediglich von zwei ausländischen Emittenten angeboten.
Kleinere Emittenten bevorzugen persönlichen Kontakt
Ein detaillierter Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Präferenzen in den einzelnen Börsensegmenten des Prime Standards stark variieren:
Die Vermutung liegt nahe, dass die Kosten wesentlich zur Entscheidung für ein bestimmtes Format beitragen. Wenn nur wenige Aktionäre vor Ort erscheinen, ist eine Präsenzveranstaltung in der Regel günstiger als die technische Umsetzung einer virtuellen Hauptversammlung.
Auch in den kommenden Jahren werden wieder beide Formate zu finden sein. Zwar haben einige Emittenten angekündigt, 2026 wieder auf das Präsenzformat umzuschwenken. Dies wird aber nur homöopathische Auswirkungen auf die Gesamtstatistik haben.
Mehrheit sagt „Ja“ zur Verlängerung
Die meisten Emittenten haben auf Basis ihrer Satzung auch weiterhin die Option für beide Formate. In der aktuellen Saison stand bei den bisher 243 Hauptversammlungen 118 Mal das Thema „Virtuelle HV“ auf der Tagesordnung. In den meisten Fällen ging es darum, das digitale Format für zwei weitere Jahre zu ermöglichen. Das Votum fiel deutlich aus: Nur dreimal lehnten die Aktionäre eine Verlängerung der Satzungsänderung ab. Zweimal, weil die satzungsändernde Mehrheit von 75 % nicht erreicht wurde, und nur einmal, weil wirklich weniger als 50 % des vertretenden Kapitals dafür stimmte.
Fazit
Die Aktionäre gewähren den Emittenten freie Hand bei der Ausgestaltung der kommenden Hauptversammlungen. Und unterstreichen damit gleichzeitig die Daseinsberechtigung von digitalen Aktionärstreffen und Präsenzveranstaltungen. Das bedeutet aber auch: Die Debatte über das passende HV-Format wird weitergehen – spätestens im nächsten Frühjahr.
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