Nachhaltigkeit in der IR-Kommunikation

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Nachhaltigkeit in der IR-Kommunikation

ESG-KOMMUNIKATION Für börsennotierte Unternehmen ist die Kommunikation von Nachhaltigkeitsthemen heute zunehmender Bestandteil der IR-Arbeit. Die diesbezüglich gesteigert regulatorische Aufmerksamkeit erfordert, Aussagen sorgfältig zu formulieren, um Greenwashing-Vorwürfen und anderen Sanktionen vorzubeugen.

von Dr. Thorsten Kuthe, Heuking Kühn Lüer Wojtek

Viele Unternehmen erstellen inzwischen – ob gesetzlich verpflichtend oder freiwillig – Nachhaltigkeitsberichte und beantworten ESG-Questionnaires von (potenziellen) Kapitalgebern. Das führt in der Praxis dazu, dass auch in sonstige Formen der Unternehmenskommunikation am Kapitalmarkt die entsprechenden Themen zunehmend Einzug finden.

Regulatorische Anforderungen

Noch nicht durchgedrungen ist, dass hierbei auch regulatorische Anforderungen zu beachten sind. So verweist zum Beispiel die BaFin in ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf die Pflicht zur wahrheitsgemäßen, vollständigen und klaren Darstellung von ESG-bezogenen Inhalten – auch bei Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. Hierauf ist bei der Erstellung des Lageberichts und bei Wertpapierprospekten Augenmerk zu richten.

Die ESMA stellt klar, dass irreführende Nachhaltigkeitsaussagen als mögliche Marktmanipulation oder irreführende Informationen im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung bewertet werden können. Das betrifft zum Beispiel Ad-hoc-Mitteilungen. In der Praxis gibt es aus verschiedenen Referaten der BaFin zunehmend Rückfragen und Anmerkungen zu entsprechenden Formulierungen.

Ad-hoc-Mitteilungen sind bekanntlich das zentrale Instrument der Kapitalmarktkommunikation, wenn es um kursrelevante Informationen geht. Daneben stehen im Fokus der IR-Praxis Pressemitteilungen bzw. Corporate News. Enthalten diese Aussagen zu Nachhaltigkeitsaspekten, etwa zu CO₂-Reduktionszielen oder Investitionen in „grüne“ Technologien oder Geschäftsanpassungen, müssen diese Aussagen korrekt, vollständig und nachvollziehbar sein.

Besondere Sensibilität bei ESG-Themen

Die rechtlichen Anforderungen an Ad-hoc-Publikationen ebenso wie die an Pressemeldungen gelten unabhängig vom Thema, doch bei ESG-Themen besteht eine besondere Sensibilität, da unklare oder überzogene Aussagen hier schnell als Greenwashing interpretiert werden können. Daher müssen Aussagen zu Nachhaltigkeit auf belastbaren und überprüfbaren Daten beruhen, die methodisch transparent hergeleitet wurden und im Verhältnis zum tatsächlichen Handeln des Unternehmens stehen.

Ein häufiges Problem liegt in der Verwendung nicht definierter und dadurch unter Umständen irreführender Begriffe. Wenn ein Unternehmen beispielsweise von „Klimaneutralität“ oder „grüner Transformation“ spricht, sollte es konkret darlegen, was damit gemeint ist, in welchem Zeitraum die Ziele gelten und auf welcher (Daten-)Grundlage die Aussagen beruhen. Anderenfalls kann dies unter Umständen als Täuschung des Marktes gewertet werden – mit rechtlichen und reputativen Folgen.

Werden in einer Ad-hoc-Mitteilung Informationen wie etwa die angestrebte Klimaneutralität erwähnt – und sei es am Rande –, kann sich eine Pflicht zur Korrektur dieser Meldung durch eine neue Ad-hoc ergeben, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Ein anderes Beispiel: Fehlen nachhaltigkeitsbezogene Risiken im Jahresabschluss bzw. Lagebericht, kann dies im Rahmen der Bilanz-Prüfung durch die BaFin zu Beanstandungen führen. Daher empfiehlt es sich für jedes börsennotierte Unternehmen, zumindest intern zu dokumentieren, dass man sich mit dieser Frage auseinandergesetzt hat und warum ggf. keine Risiken angenommen wurden.

Fazit

Insgesamt lässt sich festhalten: Unternehmen sollten ESG-bezogene Themen in der Kommunikation mit derselben Sorgfalt behandeln wie klassische Finanzinformationen. Es ist davon auszugehen, dass der Fokus der Aufsichtsbehörden sich hier weiter verstärken wird. Ein versuchter Reputationsgewinn durch „offensive Kommunikation“ zu dem Thema verwandelt sich in das Gegenteil, wenn man später gezwungen wird, Aussagen zu korrigieren oder zurückzuziehen.

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