Eine Standortbestimmung

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Eine Standortbestimmung

Abstimmungsrichtlinien Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. versteht die Abstimmungsrichtlinien als ein Regelwerk, um die Aktivitäten der Unternehmen zu bewerten sowie daraus Abstimmungsempfehlungen ableiten zu können und damit die Aktionärsdemokratie und Aktionärskultur zu fördern.

von Markus Kienle, Vorstand der SdK e.V.

Die Abstimmungsrichtlinien fassen die Wertungen der SdK für eine gute Unternehmensführung zusammen. Die Institutionalisierung durch das Proxy Voting Committee (PVC) der SdK und den SdK Vorstand als Letztentscheider stellt die notwendige Weiterentwicklung der Abstimmungsrichtlinien sicher. Zuletzt wurden die Richtlinien zum Vorstandsvergütungssystem und zum Overboarding bei Aufsichtsratsmandaten modifiziert und die Richtlinie zur Einführung einer Satzungsregelung für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung neu formuliert.

Die Abstimmungsrichtlinien sind auf eine nachhaltige Bestimmung der guten Unternehmensführung ausgelegt, wobei Nachhaltigkeit nicht mit Ewigkeit verwechselt werden darf.

Handreichung für die HV-Sprecher
Indem die SdK Hauptversammlungssprecher die Abstimmungsrichtlinien akzeptieren und anwenden, bekennen sich diese zu den getroffenen Wertungen. Gleichzeitig bieten die Abstimmungsrichtlinien eine Anweisungsroutine mit entsprechenden Beurteilungsspielräumen bei der Erstellung der Abstimmungsempfehlungen.
Dabei ist die Einbindung der HV-Sprecher bei der Aufstellung, Entwicklung und Änderung der Abstimmungsrichtlinien notwendig, um die Akzeptanz des Regelwerks zu gewährleisten. Sicherlich ist dies nicht bei jeder einzelnen Regelung zu gewährleisten.
Ein gutes Beispiel für den Einfluss der HV-Sprecher auf die Abstimmungsrichtlinien ist die Neufassung der SdK-Regelung zum Overboarding bei Aufsichtsratsmandaten, die jetzt deutlich großzügiger sind als in der Ausgangsfassung. Deshalb ermutigt die SdK alle HV-Sprecher, den Dialog mit dem PVC und dem SdK Vorstand zur Weiterentwicklung der Abstimmungsrichtlinien aufrechtzuerhalten.

Regelwerk schafft Verlässlichkeit
Die Abstimmungsrichtlinien verhindern willkürliche Entscheidungen bei der Bewertung der Unternehmen. Das macht die Anlegerschützer der SdK zum verlässlichen und berechenbaren Gesprächspartner der Unternehmen und zum verantwortungsvollen Aktionär.

Die Regelungen in den Abstimmungsrichtlinien mit Beurteilungsspielraum fordern von den HV-Sprechern ein hohes Maß an Verantwortung und belastbare Begründungen bei Beurteilung dieser Spielräume. Dadurch nehmen uns auch andere Aktionäre als Dialogpartner ernst.

Virtuelle Hauptversammlung
Die Neuerung für die HV-Saison 2024 ist sicherlich die neue Richtlinie zur virtuellen HV. Bereits 2023 hat die SdK gegen die Satzungsregelung in Bezug auf die Durchführung einer virtuellen HV gestimmt, wenn gewisse Kriterien von dem Beschlussvorschlag nicht aufgegriffen worden sind. Insbesondere dann, wenn sie keine Beschränkung des Einsatzes dieses Formats auf zwingende exogene Gründe (staatliche Restriktionen) aufwies.
In diesem Jahr wird die SdK den Vorstand allein deswegen nicht entlasten, wenn der Vorstand das virtuelle HV-Format ausgewählt hat, ohne hierfür einen zwingenden, auf staatlichen Regelungen fußenden Grund zu benennen.

Der Grund für diese rigide Einstellung zur virtuellen HV und die Einstufung dieses Formats als „Notfallformat“ ist die mangelnde Vergleichbarkeit der virtuellen HV mit der Präsenz-HV. Insbesondere erlaubt es das virtuelle Format aufgrund der mangelnden ununterbrochenen Interaktivität sowie der fehlenden Interaktivität der Aktionäre nicht, einige Aktionärsrechte auch spontan auszuüben.

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