Die Virtualität bleibt auch künftig bestehen

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Die Virtualität bleibt auch künftig bestehen

HAUPTVERSAMMLUNGEN Zu Beginn der HV-Saison 2024 lohnt sich ein kurzer Blick zurück auf 2023, um zu resümieren, welche Lehren aus der ersten Saison der virtuellen HV 2.0 gezogen werden können. Nach dem zugegebenermaßen doch etwas holprigen Start hat sich die virtuelle HV mit weitgehenden Aktionärsrechten doch als echte Alternative zu den physischen Aktionärstreffen etabliert.

von Timm Tscharnutter, Consultant, Computershare Deutschland GmbH & Co. KG

Ihre Hauptversammlung (HV) 2023 führen 74 % der DAX-, 53 % der MDAX- und 39 % der SDAX-Unternehmen virtuell nach den Vorgaben des § 118a AktG durch. Die meisten Unternehmen, deren HV physisch durchgeführt wurde, boten dazu freiwillig digitale Elemente an. So ermöglichten 80 % der DAX-Unternehmen mit Präsenz-HV eine Abstimmung bis in die Versammlung hinein – bei gleichzeitiger Übertragung der gesamten HV in einem Onlineportal. Im MDAX boten 87 % und im SDAX 66 % der Unternehmen mit physischem Aktionärstreffen ein Portal zur Stimmabgabe an, wobei dies zumeist vor der Hauptversammlung geschlossen wurde.

Der Trend, dass die virtuelle HV insbesondere bei Unternehmen attraktiv ist, die ein großes Publikum erwarten, ist angesichts der Kosten und Einsparmöglichkeiten wenig überraschend. Dass dennoch viele Unternehmen sowohl Präsenz als auch virtuelle Elemente anboten, zeigt, dass der Druck seitens der Aktionäre, möglichst alle Wege offenzuhalten, durchaus wahrgenommen wird.

Frageneingang unverändert

Zahlreiche Features der virtuellen HV laufen jedoch Gefahr, totes Recht zu werden. Die Option zur Vorabeinreichung von Fragen wurde, bedingt durch eine doppelte Bindung der Kapazitäten zur Fragenbeantwortung vor und während der HV, lediglich von acht Index-Unternehmen genutzt, alleine fünf davon aus dem SDAX.

Eine Auswertung der Fragendatenbank hat ergeben, dass die Anzahl der auf HVs gestellten Fragen unabhängig vom Format ist: Die Spannbreite 2023 reichte von null bis 800 gestellten Fragen. Auf den virtuellen HVs, die knapp die Hälfte der mit einem Q&A-System ausgestatteten HVs ausmachten, die Computershare in der vergangenen Saison betreut hat, wurden in Summe 3.867 Fragen gestellt, bei den Präsenz-HVs mit Q&A-Tool waren es 3.466 gestellte Fragen.

Es zeigt sich außerdem, dass die Zahl der durchschnittlich gestellten Fragen sowie die Zahl der Wortmeldungen 2023 im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 kaum abweichen. Entscheidender als die Form sind eindeutig die Themen, die es zu diskutieren gilt.

Ungeliebte Stellungnahmen

Aber auch die Aktionäre haben ein Element der virtuellen HV nur mäßig angenommen: Die Einreichung von Stellungnahmen vorab wurde sehr bedingt genutzt. Aktionäre scheinen lieber die (virtuelle) Bühne zu nutzen als vorab ihr Pulver zu verschießen. Dabei bieten die meisten Emittenten mittlerweile ausschließlich die Abgabe von Stellungnahmen in Textform an. Video- und/oder Audiostatements wurden nur von 15 % der Indexunternehmen angeboten.

Ausblick

Wie sich an den ersten HVs im Februar zeigt, ist die virtuelle HV für 2024 nicht bei allen Unternehmen gesetzt. Einen Wechsel von physisch zu virtuell sieht man ebenso wie andersherum. Und auch die Beibehaltung der im Jahr 2023 gewählten Form ist keine Seltenheit. Insofern bleibt es spannend, wie sich die Unternehmen im weiteren Jahresverlauf entscheiden.

Sicher ist, dass digitale Elemente in der HV nicht mehr wegzudenken sind. Damit geht die Möglichkeit der Abhaltung einer virtuellen HV mit der zunehmenden und branchenübergreifenden Digitalisierung einher und bietet den Emittenten einen größeren Handlungsspielraum bei der Abwicklung ihrer HVs.

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